22.5.2018 awl Der Gemeinderat folgte dem Votum des Haupt- und Finanzausschusses (HaFA) und beschloss, einer Abschaffung des Mieterbeirates bei der GGH nicht zu widersprechen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte sich bereits darauf geeinigt, statt des Mieterbeirates ein Ombudsmann-System einzuführen. Die Einführung des Mieterbeirates allerdings war durch den Gemeinderat erfolgt, auch eine Abschaffung mußte deshalb vom Hauptorgan der Stadt erfolgen.