Fauler Pelz: Droht über Jahre Rechtsstreit um ein leerstehendes Gefängnis?
11.6.2022 Arnulf Weiler-Lorentz
Stadt und Land gehen wg. der Nutzung des „Faulen Pelz“ rechtlich in den Clinch. Der Gemeinderat hat beschlossen einen Bauantrag von Sozialminister Manne Lucha zurückzustellen, der eine Nutzung des früheren Gefängnisses für den Maßregelvollzug bis zum Jahre 2025 ermöglicht hätte. Man darf sich fragen, ob dieser Rechtsstreit wirklich Sinn macht. Die Gebäude mögen für einen Maßregelvollzug nicht ideal sein, die Investitionskosten für die Nutzung während dreier Jahre hoch, und ja, die Stadt für möchte in diesem Bereich eine universitäre Nutzung. Andererseits sieht Lucha im Land keine andere Möglichkeit, suchtkranke Strafgefangene unterzubringen.
Er fürchtet, dass solche Gefangenen zunehmend freigelassen werden müssten, weil eine angemessene Unterbringung nicht möglich ist. Die Stadt beabsichtigt ihrerseits im Bebauungsplan eine universitäre Nutzung festzuschreiben. Da aber in den nächsten Jahren eine solche Nutzung von Seiten des Landes nicht vorgesehen, ist, könnte der drohende Rechtsstreit über Jahre um ein leerstehendes früheres Gefängnis geführt werden. Damit wäre nun wirklich niemand gedient.
Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat recht: Schuldzuweisen bringen jetzt nichts. Sie sollte aber ihrerseits dafür sorgen, dass die Planung für eine universitäre Nutzung auf den Weg gebracht und in drei Jahren dann auch umgesetzt wird. Ihr Kollege Lucha sollte im Vertrag zwischen Land und Stadt eine hohe Vertragstrafe akzeptieren, sollte die vorgesehene Nutzungszeit überschritten werden. Das würde sicher dazu beitragen, diese Bedenken der Stadt zu zerstreuen, dass aus der Nutzung des Faulen Pelzes ein dauerhafter Strafregelvollzug werden könnte.