RNZ: Kohlhof-Prozess: Heidelberg verliert - Rückkauf (vorerst) gescheitert

5.6.2019   Landgericht weist die Klage auf Rückkauf ab - Richterin bezweifelt Pflicht zum Gaststättenbetrieb
Am Mittwochvormittag hat die Stadt Heidelberg juristischen Schiffbruch erlitten – zumindest in erster Instanz. Die Vierte Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg wies die Klage der Stadt auf Rückkauf der Immobilie des Restaurants "Alter Kohlhof" auf dem Königstuhl ab.

Im Januar 2017 hatte den Beschluss gefasst, vor Gericht zu gehen. Man war der Auffassung, dass die Besitzer des Anwesens, die Familie Hofbauer, gegen den Sinn des Grundbucheintrags verstoßen hatten, hier eine Gaststätte zu betreiben. Allerdings gibt es in der Frage, wie dieser Grundbucheintrag zu verstehen und wie bindend er sei, erhebliche Meinungsunterschiede. In allen Punkten gab die Richterin Andrea Großmann in ihrem 29-seitigen Urteil Familie Hofbauer, recht: Die Stadt habe mit der Klage auf Rückkauf unverhältnismäßig gehandelt, weil ja inzwischen auf dem Alten Kohlhof eine Gaststätte betrieben wird.

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05.06.2019 - 15:15