7.3.2018 awl Nach Meldung der RNZ lehnte der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung einstimmig den Vergleichsvorschlag des Landgerichtes ab und besteht auf dem Rückkauf des Anwesens. Die Stadt wirft in ihrer Klage dem heutigen Eigentümern vor, sie hätten die im Grundbuch eingetragene Verpflichtung nicht erfüllt, im Alten Kohlhof eine Gaststätte zu betreiben. Das beliebte Ausflugslokal war nach der Übernahme durch die Familie Hofbauer 2015 nur noch sporadisch und dann gar nicht mehr geöffnet.