Gemeinderat beschließt Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen
awl 22.12.2016. Vor allem die Umwandlung von Wohnraum in Ferienappartments hatten die Antragsteller im Auge. Generell gilt die Satzung jedoch für jede gewerbliche Nutzung und schließt auch langfristigen Leerstand ein. Eine solche Umnutzung wird mit Ausgleichszahlungen belegt. Eingebracht hatte den Antrag die SPD-Fraktion.
Grundsätzlich wurde der Eingriff in das Verfügungsrecht über Eigentum von den bürgerlichen Parteien kritisiert. Zudem sei die Maßnahme nicht geeignet, in größerem Umfang Wohnraum zur Verfügung zu stellen. „Wir schießen hier mit Kanonen auf Spatzen“, so Alexander Föhr (CDU). Die Befürworter sahen dies anders. Das Grundgesetz sichere zwar grundsätzlich das Eigentum des Einzelnen, es verpflichte aber auch zu einer sozialen Nutzung, argumentierte Sandra Detzer von den Grünen. Zwar werden damit keine neuen Wohnungen zur Verfügung gestellt, so Andreas Grasser (SPD), man aber sorge aber dafür, dass bestehender Wohnraum erhalten werde. Der Gemeinderat beschloss die Satzung mit den Stimmen von SPD, Grünen, GAL, Die Linke und der Bunten Linken.
awl 22.12.2016