Zweckentfremdungsverbot

Gemeinderat beschließt Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen

awl 22.12.2016. Vor allem die Umwandlung von Wohnraum in Ferienappartments hatten die Antragsteller im Auge. Generell gilt die Satzung jedoch für jede gewerbliche Nutzung und schließt auch langfristigen Leerstand ein. Eine solche Umnutzung wird mit Ausgleichszahlungen belegt. Eingebracht hatte den Antrag die SPD-Fraktion.

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