Betriebshof: Bebauung des Großen Ochsenkopfes ablehnen
7.10.2018 Karin Weber
Der Oberbürgermeinster legt in komprimierter Form die wichtigsten Ergebnisse zu den Arbeitsaufträgen, die der SEVA am 31.01.2018 und HAFA am 07.02.2018 formuliert hatten:
Um es vorweg zu nehmen: Beide Planungsvarianten sind wegen zu hoher Kosten, zu großen Problemen bei der Umsetzung bzw. zu langen Realisierungszeiten nicht umsetzbar!
Die beiden Varianten sind:
1. Am Großen Ochsenkopf (GO) ist unter Einbeziehung einer größeren Fläche ein Betriebshof so zu planen, dass sowohl die Straßenbahnen (Strab) wie auch Busse untergebracht werden können. Aus ökologischen und klimatischen Gründensoll er tiefer gelegt werden, d.h. auf Niveau der DB-Gleise. Die Dächer sind mit Dachbegrünung, wenn möglich, begehbar auszuführen.
2. Außerdem soll alternativ die Verlegung des gesamten Betriebshofes auf das Airfield geprüft werden.
Das Airfield ist zwar eine geeignete Fläche zur Aufnahme eines Betriebshofes, wie die Machbarkeitsstudie zeigt. Für die Planung und insbesondere das Genehmigungsverfahren der notwendigen Streckengleise ist jedoch ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu veranschlagen. Deshalb wurde diese Variante nicht weiter vertieft.
Auf dem GO ist ein Betriebshof mit allen geforderten Einrichtungen realisierbar, aber nicht in Tieflage! Diese würde extrem hohe Kosten verursachen, u.a. durch den notwendigen Erdaushub und das Errichten von Stützwänden. Außerdem wäre die praktische Umsetzung sehr problematisch, so müsste z.B. der Pylon der Gneisenaubrücke speziell gesichert werden und die extrem lange Zufahrtsrampe für die Busse würde zu viel Fläche beanspruchen. Begehbare Dächer werden ebenfalls aus Kostengründen verworfen.
Die Arbeitsaufträge wurden deshalb modifiziert und drei Planungsvarianten für den GO ohne Tieferlegung entwickelt. Der wesentliche Unterschied liegt in der Dachgestaltung der Abstellhallen, die begehbar oder nur begrünt sind. Die Vorzugsvariante verzichtet ganz auf eine Abstellhalle für Straßenbahnen. Alle drei weisen die geforderte zusätzliche Kapazitätsreserve für die Fahrzeugabstellung auf und sind frühestens in 5 bis 6 Jahren realisierbar. Dadurch sind nochmalige Investitionen in den derzeitigen Standort nötig.
Die Forderung nach einer ausreichenden Grünfläche mit Aufenthaltsqualität kann jedoch keine erfüllen. Die einzige geeignete Grünfläche östlich vom Werkstattgebäude wird durch den Bau der künftigen Neckarquerung einschließlich Rampen verschwinden. Ein Hinweis darauf fehlt in den Planskizzen wie auch im Text! Die nördliche Rampe der Gneisenaubrücke endet unmittelbar vor der Straßenzufahrt zum Betriebshof und birgt damit ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die Radfahrer. Bei allen Varianten muss der Fuß- und Radweg „Schwarze Weg“ an den nördlichen Rand des GO, entlang der Autobahnabfahrt verlegt werden. Ein Kritikpunkt ist die zu geringe Breite von nur 4 m für den neuen Weg.
Im Vergleich der Varianten wird die kostengünstigste Variante „Ochsenkopf mit Bus und offener Abstellung der Straßenbahnen“, deren Gesamtkosten sich auf rd. 62 Mio. € belaufen, zur Umsetzung empfohlen. Überraschend ist der Umstand, dass die Straßenbahnen im Freien abgestellt werden sollen. Das spart zwar die Kosten für eine Abstellhalle, erhöht aber die Kosten für die Instandhaltung um schätzungsweise ca. 8 bis 15 % jährlich. Außerdem entstehen höhere Schallemissionen, was für das unmittelbar angrenzende Wohngebiet nachteilig sein wird. Aus diesen Gründen ist diese Planung nicht zu befürworten.
Die vorliegende BV weckt zudem den Eindruck, dass der Standort Bergheimer Straße gar keine Entscheidungsoption mehr sei. Die wichtigsten Angaben werden nur noch nachrichtlich in einer vergleichenden Zusammenstellung erwähnt, deren Gesamtkosten in 5 – 6 Jahren mit 87,7 Mio. € beziffert werden! Somit wird der Standort Bergheimer Straße um rund 27 Mio. € teurer dargestellt als die Vorzugsvariante der Verwaltung, die aber keine Kosten für eine Straßenbahnabstellhalle enthält und auch keine Ausgaben für irgendwelche städtebauliche Maßnahmen. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die ausgewiesenen Kostensteigerungen wie auch der Vergleich sind auch deshalb zu hinterfragen.
Die Belange des Stadtklimas werden nicht gewürdigt ebenso wenig wie der Verlust einer weiteren hochwertigen Grünfläche für die Bewohner von Bergheim West. Die Fläche wird fast vollständig versiegelt werden, die Bauten werden partiell das Geländeniveau um 6 m (Busabstellhallen) bis zu 14 m (Betriebsgebäude) überragen. Die Vorzugsvariante ist keinesfalls strömungsgünstig, wie behauptet.
Damit setzt sich die Verwaltung über die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens von 2017 einfach hinweg. Die Bürger*innen hatten sich mit deutlicher Mehrheit gegen eine Bebauung des Großen Ochsenkopfes ausgesprochen!
Die in Aussicht gestellte öffentliche Grünfläche an der Bergheimer Straße dürfte den Menschen, die in den westlich des Czernyringes, einer verkehrsreichen Straße mit trennender Wirkung, liegenden Wohnblöcken wenig nützen! Der Ausblick auf die zu erwartenden Erlöse aus dem Verkauf des heutigen Betriebshofgeländes an der Bergheimer Straße lässt erwarten, dass dort nur Wohnungen im Hochpreissegment realisiert werden können. Heidelberg braucht aber preiswerte Wohnungen im mittleren Segment für Einwohner*innen mit durchschnittlichem Einkommen! Der Hinweis auf die GGH als Bauträger soll möglicherweise darüber hinwegtäuschen. Hier sei auf die zu erwartenden Miet- und Wohnungspreise der GGH auf dem Hospitalgelände verwiesen.
Aus vorgenannten Gründen ist die von der Verwaltung zum Beschluss vorgelegte Variante 3 „Ochsenkopf mit Bus und offener Abstellung der Straßenbahnen“ wie auch die Bebauung des GO überhaupt abzulehnen.
Der Standortvorteil der Bergheimer Straße für einen Betriebshof hinsichtlich einer flexiblen Betriebsführung und der Gesamtkostensituation sei nochmals hervorgehoben.
Karin Weber, Heidelberg, 07.10.2018
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