Bunte Linke legt Antrag zur Reduzierung der Gebühren für Akteneinsicht vor

25.7.2017   Der Zugang zu Verwaltungsunterlage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes soll bezahlbar bleiben, fordert die Bunte Linke. Ein Änderungsantrag zur Vorlage des Oberbürgermeisters sieht deutlich verringerte Gebühren für diese Dienstleistung der Verwaltung vor. Die Änderungen der Gebührenordnung müsse die Transparenz gewährleisten, die das "Landesinformationsfreiheitsgesetzes" vom Dezember 2015 fordert, so Stadträtin Hilde Stolz und Stadtrat Arnulf Weiler-Lorentz. Die Gebühren müsse sich an zwei Grundsätzen orientieren:

- Die Höhe der Gebühren dürfen nicht den gewünschten Zugang zu staatlichen Informationen, über Verwaltungsvorgänge und Entscheidungen behindern. Der § 10, 3 LIFG stellt dazu fest: Sie haben die Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 wirksam in Anspruch genommen werden kann. Im Übrigen haben die jeweiligen Festlegungen der Gebührentatbestände und Gebührensätze auch Höchstsätze zu enthalten.

-  Die Höhe der Gebühren soll die Ernsthaftigkeit von Anträgen nach dem LIFG unterstützen, damit sich der ergebende Verwaltungsaufwand rechtfertigen lässt.

 

Vorlage des Oberbürgermeisters und Antrag Bunte Linke im Anhang

 

25.07.2017 - 11:45