Verwaltungsgebühren

Bunte Linke legt Antrag zur Reduzierung der Gebühren für Akteneinsicht vor

25.7.2017   Der Zugang zu Verwaltungsunterlage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes soll bezahlbar bleiben, fordert die Bunte Linke. Ein Änderungsantrag zur Vorlage des Oberbürgermeisters sieht deutlich verringerte Gebühren für diese Dienstleistung der Verwaltung vor. Die Änderungen der Gebührenordnung müsse die Transparenz gewährleisten, die das "Landesinformationsfreiheitsgesetzes" vom Dezember 2015 fordert, so Stadträtin Hilde Stolz und Stadtrat Arnulf Weiler-Lorentz. Die Gebühren müsse sich an zwei Grundsätzen orientieren:

STADTREDAKTION: Stadtverwaltung will demokratische Transparenz verteuern

24.7.2017 (wg) Wenn es nach dem Willen der Heidelberger Stadtverwaltung geht, soll die Einsicht in städtische Akten erheblich teurer als bisher werden. Bürger können nicht nur bei privaten Interessen sondern vor allem auch bei politisch relevanten Vorgängen in öffentliche Akten einsehen. Bisher gab es dafür keine städtische Gebührenordnung. Das soll sich nun ändern. Der städtische Aufwand bei einer Akteneinsichtnahme soll mit einem Stundensatz von ca. 64 Euro berechnet werden.  Gerade bei komplexen politischen Entscheidungsprozessen kommen einige Akten zusammen, d.h.

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