6.3.2018 Heute fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes Urteil: Die Schiedsklausel im Bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die dort verankerten Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitfällen zwischen ausländischen Unternehmen und nationalen Regierungen sind nach Ansicht des EuGH unzulässig.