19.12.2017 Das Bundesverfassungsgericht hat im heutigen Urteil entschieden, dass die bisherige Vergabepraxis von Studienplätzen im Fach Medizin teilweise verfassungswidrig ist. Konkret verletzt die aktuelle Vergabepraxis nach Auffassung der Richter*innen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber*innen auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot.