Numerus clausus

campusgrün: Numerus Clausus im Fach Medizin teilweise verfassungswidrig - trotz Veränderung keine Lösung

19.12.2017   Das Bundesverfassungsgericht hat im heutigen Urteil entschieden, dass die bisherige Vergabepraxis von Studienplätzen im Fach Medizin teilweise verfassungswidrig ist. Konkret verletzt die aktuelle Vergabepraxis nach Auffassung der Richter*innen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber*innen auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot.

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