22.4.2020 Ab 27. April Maskenpflicht in Baden-Württemberg beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen
Bürgerinnen und Bürger müssen in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen Mund und Nase abdecken. Diese Maskenpflicht hat die baden-württembergische Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen.