18.6.2020 Der „Einwohnerantrag Wohnungspolitik Heidelberg“ hat 3 Tage vor der nächsten Gemeinderatssitzung das Quorum nach § 20 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg erreicht. Sobald der Gemeinderat diesen Antrag beschließt, hat er Auswirkungen auf alle bisherigen und zukünftigen wohnungspolitischen Entscheidungen insbesondere auch im PHV.