BAFF: Vorschlag zur Abstimmung beim Bürgerentscheid Ankunftszentrum
26.11.2020 Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens begrüßen den Vorschlag, beim kommenden Bürgerentscheid nicht nur über die Ablehnung des Standorts Wolfsgärten, sondern auch positiv über die Integration des Ankunftszentrums in den zukünftigen Stadtteil Patrick-Henry-Village abstimmen zu lassen.
Denn es soll keine Blockade entstehen, sondern die Standortwahl zügig mit differenzierten Abstimmungsfragen abgeschlossen werden.
Aus rein rechtlichen Gründen war das Bürgerbegehren selbst gezwungen, sich in der eigenen Frageformulierung ausschließlich auf die Ablehnung des Standorts Wolfsgärten zu beziehen. Es wäre andernfalls formal unzulässig gewesen. Es wird jedoch ausdrücklich begrüßt, wenn der Gemeinderat mit der dafür notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit weitere ergänzende Abstimmungsfragen mit hinzu beschließt, um die Standortfrage so rasch und konstruktiv wie möglich einer endgültigen Lösung zuzuführen.
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens werden dazu in Kürze konkrete Vorschläge für zu ergänzende Abstimmungsfragen vorstellen und alle Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats, die grundsätzlich für ein Ankunftszentrum in Heidelberg sind, sowie natürlich auch die Stadtverwaltung, zu einer gemeinsamen Diskussion einladen. Denn eine konstruktive Konsenssuche ist wichtig und muss jetzt erfolgen, nicht erst kurz vor der nächsten Gemeinderatssitzung.
Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis kann bei Bürgerentscheiden nicht nur eindimensional mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden, sondern es ist durch ein klug differenziertes System mehrerer Abstimmungsfragen möglich, auch zwischen mehreren Alternativen auszuwählen. Beispielsweise wurde 2019 bei einem Bürgerentscheid in Altshausen (Landkreis Ravensburg) zwischen drei Alternativen ausgewählt: ob ein Bahnübergang ersatzlos wegfallen soll, ob er durch eine Fußgängerunterführung ersetzt werden soll oder durch eine Straßenunterführung.
Als Vertrauenspersonen des Heidelberger Bürgerbegehrens werden wir mit unseren konkreten Vorschlägen einen konstruktiven Beitrag zum Verfahren leisten, der dann hoffentlich fast im gesamten Gemeinderat konsensfähig ist (unter Gegnern wie Befürwortern der verschiedenen Standorte). Denn der Anspruch der notwendigen Zustimmung von zwei Dritteln aller Gemeinderäte ist hoch.
Eines ist aber auch klar: Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat für zusätzliche Abstimmungsfragen wird es definitiv nur dann geben, wenn der Bürgerentscheid terminlich mit der Landtagswahl zusammengelegt wird und nicht an einem anderen Tag stattfindet. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung. Denn auf Bürgerentscheide, die wegen eines Scheiterns an der formalen Hürde des Quorums ungültig sind und deshalb nichts entscheiden, kann man verzichten. Sie helfen niemandem weiter. Nur bei einer gemeinsamen Durchführung mit der Landtagswahl ist das Erreichen des für Heidelberg hohen Quorums und damit die Gültigkeit des Bürgerentscheids garantiert. Deshalb sollten alle, die an einer verfahrensmäßig schnellen und einvernehmlichen Lösung interessiert sind, nun von der unseligen Termindiskussion ablassen und in einen konstruktiven Dialog um zusätzliche Abstimmungsfragen eintreten, die dann am 17. Dezember vom Gemeinderat zu beschließen wären.
Die Vertrauenspersonen:
Sigrid Zweygart-Pérez, Fehrentzstraße 10, 69115 Heidelberg
Dr. Dorothee Hildebrandt, Bahnhofstraße 47; 69115 Heidelberg
Dr. Edgar Wunder, Felix-Wankel-Straße 7, 68535 Edingen-Neckarhausen