Bunte Linke: Planung für neuen Betriebshof - Vorgaben des Gemeinderates nicht eingehalten
2.10.2020 „Die Vorgaben, die der Gemeinderat für die Planung des neuen Betriebshofes gemacht hat, sind in der vorgelegten Planung der rnv nicht eingehalten“, stellt Bunte Linke-Stadtrat Arnulf Weiler-Lorentz fest. Nach dem Aus für den Standort „Großer Ochsenkopf“ hatte der Gemeinderat im Herbst letzten Jahres beschlossen, die Planung am alten Standort wieder aufzunehmen. Dabei sollten die Flächen bis zum Czernyring einbezogen werden,
[Alter Betriebshof, bild: rothe]
also die Emil-Maier-Straße, die Tankstelle und die Alte Feuerwache/das Dezernat 16. „Die beiden vorgelegten Varianten berücksichtigen dies Flächen jedoch nicht“, so der Stadtrat. Die 2014 ausgewiesene Kapazität der Planung am alten Standort weise eine Abstellkapazität von 41 Straßenbahnen und 37 Bussen auf. Die aktuellen Pläne sehen mit 28 Bahnen und 28 Bussen eine wesentlich geringere Kapazität vor. Dies zwingt die Planer, zwei weitere Standorte zur Abstellung vorzuschlagen, die nur in städtischer Randlage verwirklicht werden können. Damit wird in erheblichem Umfang Grünfläche neu versiegelt. Es entfallen Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Nutzung von Sozialräumen, Räumen zur Planung und Organisation und durch eine gemeinsame Wartung der Fahrzeuge an einem Standort bestehen. Die Zahl der morgendlichen und abendlichen Leerfahrten nimmt zu. „Das Argument, es sei kostengünstiger statt einer provisorische Abstellanlage während des Umbaus gleich eine weitere dauerhafte einzurichten, ist weder für die Baukosten noch für die langfristigen Betriebskosten belegt“, argumentierte Verkehrsplanerin Karin Weber.
Zuerst müssen die Zahlen für den mittel- und langfristigen Fahrzeugbedarf aktualisiert werden, so die Bunte Linke. Auf dieser Basis müssen die Planungsvarianten – auch die vom Gemeinderat geforderten - vorgelegt werden. Hierbei soll eine Kostenschätzung getrennt nach den Kosten in der Bauphase und für das Zielkonzept 2030 vorgenommen werden. Erst dann könne eine Entscheidung des Gemeinderates erfolgen.