Fuß e.V.: Fußgängerlobby empfiehlt: Rücksicht nehmen – auf die Fahrbahn gehen
30.3.2020 Dürfen Fußgänger auf der Fahrbahn gehen, wenn sie auf schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen Sicherheitsabstand einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.:
„Fußgänger sollen einerseits Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben. Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“
Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs seien. FUSS e.V. empfiehlt: „Hier sollte man auch nur auf der linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben. Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“
„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).