SZ: Karlsruhe kippt Einheitswerte für Grundsteuer

11.4.2018   Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine schnelle Neuregelung der Grundsteuer und setzt dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2019. Die Berechnungsgrundlage ist verfassungswidrig und völlig überholt, entschied der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe. Welche Auswirkungen das Urteil auf Grundstückseigentümer und Mieter hat, ist noch unklar.

Bundesweit fallen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Grundsteuer. Sie trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Damit sollen sie sich unter anderem an den Kosten der Infrastruktur beteiligen. Der Ertrag von aktuell fast 14 Milliarden Euro pro im Jahr ist eine wichtige Einnahmequelle von Städten und Gemeinden.

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11.04.2018 - 11:00