Stadthalle nicht umgestalten, sondern behutsam renovieren
24.2.2018 Arnulf Weiler-Lorentz
Die Stadthalle ist in ihrer Gesamtheit ein denkmalgeschütztes Kunstwerk. Gebäude und Inneneinrichtung beziehen sich aufeinander und sind nicht von einander zu trennen. Deshalb muss die Inneneinrichtung bewahrt werden. Dies gilt auch für die historische Klangsituation, die zusammen mit der Voit-Orgel zum „UNESCO-Weltkulturerbe Orgelbau“ in Deutschland gehört.
Bühnen- und Beleuchtungstechnik müssen unter diesen Gesichtspunkten behutsam erneuert werden. Die Heidelberger haben sich vor acht Jahren in einem Bürgerentscheid mit einer 2/3-Mehrheit für einen Erhalt der Stadthalle ausgesprochen. Der Gemeinderat sollte dies respektieren.