AB Bergheim-West: Penta-Park - Kurzfristiger Sinneswandel des OB?
17.3.2021 Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister sehr kurzfristig für die Sitzung des Gemeinderats am 18.3.21 einen neuen Tagesordnungspunkt aufgerufen hat. Der Gemeinderat soll den Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bergheim/Erweiterung Marriott Hotel „bekräftigen“. Noch am Montag hat der Oberbürgermeister gegenüber der Presse betont, dass er „ganz klar“ gegen die Erweiterung des Marriott Hotels sei. [bild:rothe]
Das Aktionsbündnis Bergheim-West fordert den Oberbürgermeister auf, bei dieser Entscheidung zu bleiben und dem Gemeinderat konsequenterweise einen Antrag zum Beschluss vorzulegen, der die Aufhebung des Satzungsbeschlusses von 2015 vorsieht. Alles andere ist nicht nachzuvollziehen und würde die Glaubwürdigkeit des Oberbürgermeisters erheblich schädigen.
Die politischen und rechtlichen Gründe, den Satzungsbeschluss aufzuheben, liegen auf der Hand:
1. Das im Hotelleitbild 2008 formulierte öffentliche Interesse, die Zahl der Hotelbetten auf 6.700 zu erhöhen ist spätestens seit 2019 mit inzwischen 8.700 Hotelbetten weit übererfüllt. Es gibt kein öffentlich darstellbares Interesse an weiteren Hotelbetten. Das Hotel im Penta-Park ist überflüssig.
2. Die vorgesehene Terrassenkonstruktion am Neckarufer ist ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewesen. Diese Fläche sollte die Aufenthaltsqualität im Penta-Park erhöhen. Die Terrasse kann aus Gründen des Gewässerrandschutzes nicht gebaut werden. Ein weiterer wesentlicher Begründungspunkt (öffentliches Interesse) des Bebauungsplans ist also hinfällig.
3. Die nicht genehmigungsfähige Terrasse sollte auch als Fläche für die Rad-und Fußgängerachse Ost/West dienen. Auch dieses Ziel ist nun im Rahmen des Bebauungsplans nicht mehr realisierbar.
Die drei genannten Punkten haben eine sehr hohe Wertigkeit in der Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Wenn sie nicht umzusetzen sind, entfällt das öffentliche Interesse an diesem Plan. Er kann und muss also zurückgenommen werden. Hinzu kommen all die Bedenken, die Klimaschutz und Artenschutz betreffen. Wir fordern den Heidelberger Gemeinderat auf, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückzunehmen und den Penta-Park in bestehender Größe zu erhalten.