MA Bündnis für gerechten Welthandel: Lieferkettengesetz mit Schwachstellen

Lieferkettengesetz mit Schwachstellen

Am 3. März 2021 wurde der Gesetzentwurf „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ („Lieferkettengesetz“) vom Kabinett beschlossen und soll im Juni im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Gesetz soll eine wesentliche Änderung herbeiführen: statt einer rein freiwilligen Selbstverpflichtung werden in Deutschland ansässige Unternehmen erstmalig zu menschenrechtlicher Sorgfalt nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Massive Schwachstellen im Gesetzentwurf machen eine Nachbesserung dringend erforderlich:

  • Die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten gilt nicht gleichermaßen für die gesamte Wertschöpfungskette
  • Keine ausreichende Haftungsverpflichtung, z.B. durch zivilrechtliche Klagemöglichkeiten
  • Viel zu wenige Unternehmen sind einbezogen

In der Online-Veranstaltung gibt unser Referent, Uwe Kleinert, einen Überblick über den aktuellen Stand auf Bundes- und EU-Ebene und zeigt auf, wie die Forderungen nach   einem wirkungsvollen Lieferkettengesetz aktuell stark gemacht werden können.

31. März 18:00 Uhr
Referent: Uwe Kleinert, Werkstatt Ökonomie e.V, Heidelberg und Initiative Lieferkettengesetz
 https://zoom.us/j/95001690113?pwd=VTBoY1FOUlIwdFFKS3NHcXhzNTVsUT09
Meeting-ID: 950 0169 0113 – Kenncode: 895484

Wir bitten um eine Anmeldung:
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