BAFF: Den Bürgerentscheid in die Osterferien zu legen wäre ein gezieltes Foulspiel
12.11.2020 In ihrer heutigen Pressemitteilung teilt die Stadt Heidelberg nicht nur mit, dass das Bürgerbegehren gegen eine Verlegung des Ankunftszentrum in die „Wolfsgärten“ mit 9645 geprüften gültigen Unterschriften sicher zustande gekommen ist. Der eigentliche „Knaller“ findet sich beiläufig im letzten Satz: Entgegen allen bisherigen Diskussionen, den Bürgerentscheid mit dem Termin der Landtagswahl am 14.3.2021 zusammenzulegen,
sei durch die Stadt nun „angedacht“, den Bürgerentscheid in die Osterferien zu legen (11.4.2021)!
Das wäre nicht nun unvernünftig, sondern ein bewusstes Foulspiel.
Zurecht werden Wahlen und Abstimmungen niemals in die Ferienzeit gelegt, um die Wahlbeteiligung nicht zu beeinträchtigen. Wer ernsthaft mit der Absicht spielt, den Bürgerentscheid in die Osterferien zu legen, muss an einer möglichst geringen Abstimmungsbeteiligung interessiert sein, um ein Scheitern am Quorum und damit einen ungültigen Bürgerentscheid zu provozieren. Offenbar glaubt die Stadt schon selbst gar nicht mehr daran, den Bürgerentscheid noch gewinnen zu können. Deshalb strebt sie dessen Ungültigkeit durch eine gegen jede Konvention verstoßende Terminierung in den Osterferien an. Dadurch könnte die gleiche Situation eintreten wie schon beim Ochsenkopf-Bürgerentscheid: Keine Befriedung, keine Entscheidung, nochmals monatelange Debatten und Verzögerungen, und schließlich eine äußerst knappe Zufallsentscheidung im Gemeinderat, von der heute noch niemand mit Sicherheit wissen kann, wie sie nach einem für die Bürgerinitiative klar gewonnenen und lediglich am Quorum gescheiterten Bürgerentscheid ausginge. An einer solchen Entwicklung kann niemand mit Verantwortungsbewusstsein ernsthaft interessiert sein. Alle Demokraten – egal ob für oder gegen den Standort Wolfsgärten – sollten an einer gültigen Abstimmung und somit einem verbindlichen Ergebnis interessiert sein, egal wie es ausgeht. Das ist mit einem Termin in den Osterferien unvereinbar.