Mannheim, 27. Februar 2018. „Erreichbarkeit und Belieferung der Städte müssen gesichert bleiben, damit es nicht zu weitreichenden Standort- und Wettbewerbsnachteilen für die ansässigen Unternehmen kommt“, kommentiert Manfred Schnabel, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und warnt vor unüberlegten Schnellschüssen.