30.9.2017 Seit September hat die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft GGH begonnen, die Reinigung der Treppenhäuser in verschiedenen Mietobjekten an Fremdfirmen zu vergeben. Dies gilt auch für die Mietverträge in denen die Reinigung als Mieterpflicht aufgeführt und vom Mieter durchzuführen ist. Ohne Einverständnis aller Mieter eines Hauses kann demnach keine kostenpflichtige Vergabe einseitig durch die GGH erfolgen. Genau das hat jedoch bei vielen Mietwohnungen die GGH einseitig eingeführt.