Stadt HD/awl: Radentscheid führt zu Radstrategie 2030
28.6.2022 Aufgrund des von über 10 000 Heidelberger Bürgern eingeleitet Radentscheids hat die Stadt die Radstrategie 2030 entwickelt. Sie ist ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende in der Stadt Heidelberg. Das Ziel: Den Fahrradverkehr weiter stärken und Verkehrswege in der Stadt und der Region Heidelberg deutlich verlagern – insbesondere vom motorisierten Individualverkehr hin zum Fahrrad.
Die Verwaltung stellt nun in den Gremien vor, wie das Konzept für die Radstrategie 2030 erarbeitet werden soll: am Mittwoch, 29. Juni 2022, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, am Mittwoch, 6. Juli 2022, im Haupt- und Finanzausschuss und am Mittwoch, 20. Juli 2022 im Gemeinderat.
Die Radstrategie 2030 soll die bisherige Radverkehrskonzeption in ein zukunftsfähiges Konzept überführen. Ihre Ergebnisse fließen in die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans 2035 (künftig: Klimamobilitätsplan) ein. Bereits im Jahr 2020 hatte das städtische Amt für Verkehrsmanagement einen Förderantrag beim Landesverkehrsministerium zur Einrichtung einer Personalstelle „Radkoordinator“ gestellt, um eine Radstrategie 2030 zu erstellen. Zum 1. Dezember 2021 konnte diese Stelle mit Filip Neuwirth besetzt werden.
Beratend dabei: Bürgerschaft, Radentscheid, IG Rad und Experten
Zur Ausarbeitung soll im dritten Quartal 2022 ein externes Fachbüro beauftragt werden. Die Bearbeitungszeit wird voraussichtlich ein Jahr benötigen; der Beschluss ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen. Ein Experten-Arbeitskreis und zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sollen die Inhalte der Radstrategie 2030 mitgestalten. Das Konzept zur Bürgerbeteiligung wird voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 21. September 2022 vorgelegt. Die Forderungen des Radentscheids werden dabei inhaltlich und zeitlich in die Bearbeitung der jeweiligen Teilkonzepte der Radstrategie 2030 eingeordnet.
Radstrategie 2030: Handlungsschwerpunkte
Die Radstrategie 2030 wird sich einzelnen Handlungsschwerpunkten widmen. Anhand dieser einzelnen Teilkonzepte soll nach Bewertung auf Grund von Kennzahlen (CO2-Reduzierung) eine Liste konkreter Maßnahmen erstellt werden, hinterlegt mit einer groben Kostenschätzung und notwendigen Personalressourcen. Diese Maßnahmen sollen dann entsprechend der erarbeiteten Priorität umgesetzt werden. Die Teilkonzepte:
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Definition von Standards und Leitzielen
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Radwegenetz: Planung der Haupt- und Nebenachsen, Art der Radführung (separater Radweg, Geh-/Radweg, Fahrradstraße), Integrierung der Radschnellverbindungen, bedarfsgerechte Dimensionierung der Radwege sowie Ertüchtigung unter anderem auch von Feldwegen auf Pendlerstrecken (bereits vom Gemeinderat beschlossen)
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Fahrradabstellanlagen: Bedarf ermitteln und Standorte festlegen
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Verknüpfungsstellen zwischen Radverkehr und ÖPNV: Bedarf ermitteln und Standorte festlegen
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Wegweisungssysteme überprüfen und anpassen
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Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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Planung von Serviceangeboten, zum Beispiel Pump- und Reparaturstationen, (E-Bike)-Ladestationen, Trinkwasserzapfstellen
Die Planungskosten
Für die Ausarbeitung des Konzeptes Radstrategie 2030 werden Planungskosten in Höhe von voraussichtlich 120.000 Euro veranschlagt. Das Land Baden-Württemberg fördert derzeit qualifizierte Fachkonzepte als Grundlage für die kommunale Verkehrsplanung und übernimmt dabei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Stadt Heidelberg wird diese Fördermittel beantragen.
Umsetzungsstrategie – Sofortmaßnahmen 2022/2023
Parallel zum Radstrategie-Prozess befindet sich das städtische Amt für Verkehrsmanagement bezüglich der in den kommenden ein bis zwei Jahren umzusetzenden Sofortmaßnahmen derzeit in Abstimmungsgesprächen mit der Interessensgruppe IG Rad sowie Vertretenden des Ra-dentscheids Heidelberg. Ziel der Abstimmungsgespräche ist es, unter Berücksichtigung der gegenwärtig beim Amt für Verkehrsmanagement zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten eine Liste für schnell umsetzbare Maßnahmen abzustimmen, die bis Mitte 2023 realisiert werden können.