SZ: Urteil in Leipzig - BVG erlaubt Diesel-Fahrverbote
27.2.2018 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen können. Damit geben die Leipziger Richter der Deutschen Umwelthilfe recht. Sie hatte die Landesregierungen in Stuttgart und Düsseldorf darauf verklagt, ihre Luftreinhaltepläne nachzubessern. Stuttgart, Düsseldorf und 16 andere Kommunen können nun festlegen, in welchen Straßen Fahrverbote gelten sollen und wer Ausnahmegenehmigungen bekommt.
Das Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei für Diesel-Fahrverbote. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.