Verwaltungsgerichtshof

RNZ: Verwaltungsgerichtshof kippt die Sperrzeitregelungen

Die Kläger bekommen Recht, die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt sind unwirksam
28.3.2018   Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um Nachtruhe müssen die Bewohner der historischen Altstadt von Heidelberg den Feierlärm aus Kneipen nicht mehr bis in den frühen Morgen hinnehmen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die Sperrzeitverordnung am Mittwoch für unwirksam. Die Interessen der Anwohner hätten in einem zu hohem Maße zurückstehen müssen,

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