Stadt HD: Offenlage Bebauungsplan Bahnstadt-West

Donnerstag, 28. Januar bis Montag 29. Februar 2016, Technisches Bürgeramt, Prinz Carl, Kornmarkt 1, Mo, FR: 08-12 Uhr, Di, Mi: 08-16 Uhr, Do : 08-17:30 Uhr Presseinformation der Stadt Heidelberg

Planunterlagen zu Bebauungsplan Bahnstadt-West

Informationsveranstaltung am Dienstag, 16. Februar 2016, 18:00 Uhr, Langer Anger 2 (DRK, Innenhof, rechter Gebäudeflügel, Eingang Schulungsraum

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Oktober 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Bahnstadt-West beschlossen. Der Geltungsbereich reicht im Norden bis zur Eppelheimer Straße und zur Henkel-Teroson-Straße, im Westen bis auf Höhe des „Bauhaus“, im Osten bis zur Agnesi- und Kumamotostraße und im Süden bis an den Feldweg entlang der Promenade. Um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Ziele und Zwecke, vorhandene Alternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in Kenntnis zu setzen, findet am Dienstag, 16. Februar 2016, um 18 Uhr im Gebäude des Deutschen Roten Kreuzes, Langer Anger 2, 69115 Heidelberg (Innenhof, rechter Gebäudeflügel, Eingang Schulungsraum) eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Anregungen zu äußern. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt ist, sind ebenfalls zu dem Erörterungstermin eingeladen.

Zudem besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Planunterlagen von Donnerstag, 28. Januar 2016, bis einschließlich Montag, 29. Februar 2016, im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr) sowie im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen einzusehen. Außerhalb der Öffnungszeiten werden Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten  unter der Telefonnummer 06221 58-23160 erteilt. Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung sowie während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt und im Internet vorgebracht werden.