B90/DieGrünen: Umsetzung des Kurzstreckentickets fehlerhaft
16.1.2020 Der Gemeinderat hatte ein Kurzstreckenticket für 1,70 Euro ab 01.01.2020 beschlossen. Dieses gilt entweder innerhalb eines Stadtteils haltestellenunabhängig oder stadtteilübergreifend vier Haltestellen. Damit sollen auch Personen in den Genuss eines günstigeren Tarifes kommen, die kein Smartphone mit Entfernungstarif nutzen.
Nun aber hat der VRN festgelegt, dass bei den stadtteilübergreifend vier Haltestellen die Einstiegshaltestelle mitgezählt wird, sodass faktisch mit dem Kurzstreckenticket nur drei Haltestellen weit gefahren werden kann.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Verkehrsexperte Christoph Rothfuß kritisiert: „Es ist uns völlig unverständlich, wie der VRN die Einstiegshaltestelle mitzählen kann. Dies ist in keiner anderen Stadt mit Kurzstreckentarif üblich. Und absurd würde es dort, wo man – anders als in Heidelberg – das Kurzstreckenticket auch für die S-Bahn nutzen kann, dann aber nur für eine Haltestelle, wie z.B. in Stuttgart. Wir Grüne fordern, dass der VRN den Gemeinderatsbeschluss umsetzen muss, so wie er gemeint war, nämlich einsteigen und VIER Stationen fahren. Die Stadt Heidelberg zahlt ja auch einen entsprechenden Ausgleich dafür.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Felix Grädler ergänzt: „Wenn wir die Verkehrswende voranbringen wollen, müssen wir attraktive Angebote machen. Ansonsten laufen die nett gemeinten Ideen ins Leere. Nun machen wir einen ersten Aufschlag und der geht gleich schief, das muss ab jetzt besser funktionieren.“