Mieterbund B-W/Mieterverein HD: Kommunalparlamente entscheiden, ob Wohnen bezahlbar ist

23.5.2019   Wohnungspolitische Thesen zur Kommunalwahl des Mieterbundes Baden-Württemberg angewandt auf das Vereinsgebiet des Mietervereins Heidelberg und Umgebung
Damit Menschen in den Städten und ihrem Umland bezahlbare Wohnungen finden können, müssen mehr Wohnungen gebaut, der Wohnungsbestand sozialer genutzt und die Mieteninflation gestoppt werden.

Städten und Gemeinden kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu – auch in Heidelberg und in der Rhein-Neckar-Region.

Städte und Kommunen können zielgenau die Wohnungssituation verbessern

Die Stadt Heidelberg und die Kommunen im Umland kennen die problematische Wohnungssituation genau.

Heidelberg hat auf der Basis belastbarer Daten zur lokalen Wohnungssituation ein erstes kommunales Wohnraumversorgungskonzept („Handlungsprogramm Wohnen“) erstellt. Es soll zur Verbesserung der Wohnungsversorgung und zur Eindämmung der Mieteninflation beitragen. Die dort stehenden Wohnbauziele müssen aber erst noch umgesetzt, regelmäßig evaluiert und an die Entwicklung des Wohnraumbedarfs angepasst werden.

Die Kommunen im Umland sollen ebenfalls kommunale Wohnraumversorgungskonzepte erstellen. Damit ein für alle Bevölkerungsgruppen in der Region angemessenes, bedarfsgerechtes Wohnungsangebot vorgehalten werden kann, sollen sich die Stadt Heidelberg und die Kommunen im Umland dafür einsetzen, dass die Landesfördermittel für den Bau bezahlbarer Wohnungen durch die bei Ihnen tätigen Wohnungsbaugesellschaften auch abgerufen werden. Die Heidelberger städtische GGH (Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz) kann auf Wunsch der Gemeinden auch im Heidelberger Umland aktiv werden.

Auch aktive bürgerschaftliche Bau- und Wohngruppen mit gemeinwohlorientierten Zielen sollen überall in der Region unterstützt werden.

Bezahlbare Wohnungen entstehen in den Städten und Kommunen nicht zum Nulltarif. Wenn erforderlich und um längere Bindungen sowie günstige Mietpreise zu erreichen, ergänzt die Stadt Heidelberg die Landesförderung mit eigenen Förderprogrammen aus ihrem Haushalt. Das ist den Kommunen im Umland auch möglich.

Kommunale gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften wie die GGH sind ein wichtiges Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Sie müssen politisch gestärkt werden, damit sie die Kooperation der Kommunen beim Wohnungsbau unterstützen können. Weil es in vielen Kommunen keine eigenen Wohnungsbaugesellschaften gibt und manche Städte nicht in der Lage sind, solche zu gründen, sollen sie sich beim Land dafür einsetzen, dass wieder eine landeseigene Wohnbaugesellschaft entsteht, die auch in kleinen Kommunen aktiv werden kann.

Im früheren US-Gebiet Patrick-Henry-Village soll durch interkommunale Kooperation eine regionale, gemeinwohlorientierte Siedlung entstehen, die vielen Bürgerinnen und Bürgern der Region nutzt. Dessen Eigentümer, die bundeseigene BImA, soll das unterstützen, indem sie die Flächen für günstiges Wohnen kostenfrei zur Verfügung stellt.

Eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik ist die Voraussetzung für den Neubau bezahlbarer Wohnungen

Die Kommunen wissen: Bauland ist knapp und teuer. Um dem noch weiter steigenden Wohnungsbedarf gerecht werden zu können, soll Bauland nicht mehr für Einfamilienhäuser sondern für urbane Wohnnutzungen ausgewiesen werden. Der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist richtig. Innenentwicklung wird aber nicht ausreichen. Deshalb sollen geeignete Grundstücke, die als Reserveflächen in den Flächennutzungsplänen stehen, für Geschosswohnungsbau entwickelt werden.

Durch eine aktive Baulandpolitik können und müssen Städte und Gemeinden den explodierenden Bodenpreisen entgegen wirken. Neues Baurecht soll es immer erst dann geben, wenn sich die Flächen eines Baugebietes weitgehend im kommunalen Besitz befinden.

Boden ist ein nicht reproduzierbares Gut. Durch den Grundsatz „Erbbaurecht vor Verkauf“ werden Grundstücke bzw. Schlüsselgrundstücke im Eigentum der Allgemeinheit auch für folgende Generationen gesichert.

Baugrundstücke aus kommunalem Besitz dürfen nur mit gemeinwohlorientierten Konzepten vergeben werden. Gemeinwohlorientierte Investoren, die eine langfristige Nutzung mit preisgünstigen Mietwohnungen gewährleisten, sollen städtische Baugrundstücke vergünstigt erhalten.

Spekulation mit Bauland muss verhindert werden. Mit Baugeboten nach § 176 des Bundesbaugesetzes haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit durchzusetzen, dass auf baureifen Grundstücken tatsächlich dringend benötigte bezahlbare Wohnungen gebaut werden.

Weil der Markt versagt hat, muss bei neuem Baurecht durch verbindliche Förderquoten ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnungsangebot geschaffen werden. Notwendig ist eine Quote von mindestens 40 Prozent für geförderte Sozial- und Normalmietwohnungen für untere und mittlere Einkommensbezieher und 30 Prozent für Eigentum in den Einkommensgrenzen der Landeswohnbauförderung (Wohnberechtigungsschein).

Bezahlbarer Wohnraum muss den Wohnungsmärkten erhalten bleiben

In Zeiten, in denen viele Menschen kein bezahlbares Dach über dem Kopf finden können, sind der unbegründete Leerstand von Wohnungen, die Umnutzung zu Ferienwohnungen oder anderer gewerblicher Nutzung ein Skandal. Mit dem Erlass von Satzungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sollen die Kommunen klare Signale setzen und so bezahlbare Wohnungen für den lokalen Wohnungsmarkt erhalten.

Milieuschutzsatzungen sind ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der sozialen Zusammensetzung der Wohnquartiere, indem sie die Kündigungssperrfristen bei Eigenbedarf verlängern und Modernisierungen beschränken. Dabei können die Kommunen mit dem Vorkaufsrecht Mieterverdrängung verhindern. Milieuschutzsatzungen sollen deshalb für alle die Stadt- und Gemeindegebiete beschlossen werden, in denen die Verdrängung von Mietern durch Modernisierungen und Umwandlungen droht. Wenn eine Satzung erlassen wird, muss gleichzeitig für die Bewohner ein städtisches Beratungsangebot vorgehalten werden.

9. Mai 2019       www.mieterverein-heidelberg.de      06221-20473     beratung@mieterverein-heidelberg.de 

Fordern Sie die bei Ihnen Kandidierenden für die Kommunalwahl am 26. Mai auf, diese Vorschläge aufzugreifen.

23.05.2019 - 16:45