RNZ: Verwaltungsgerichtshof kippt die Sperrzeitregelungen

Die Kläger bekommen Recht, die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt sind unwirksam
28.3.2018   Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um Nachtruhe müssen die Bewohner der historischen Altstadt von Heidelberg den Feierlärm aus Kneipen nicht mehr bis in den frühen Morgen hinnehmen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die Sperrzeitverordnung am Mittwoch für unwirksam. Die Interessen der Anwohner hätten in einem zu hohem Maße zurückstehen müssen,

Weiterlesen

Zumeldung der Stadt Heidelberg
Sperrzeiten in Heidelberg: Bisherige Regelung gilt weiter, bis das Gerichtsurteil rechtskräftig ist
Die Stadt Heidelberg stellt nach erneuter juristischer Prüfung klar, dass die bisherigen Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt gelten, bis das am gestrigen Mittwoch, 28. März 2018, gefällte Gerichtsurteil rechtskräftig ist. Demnach schließen die Kneipen bis auf Weiteres in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 2 Uhr, in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag um 4 Uhr. Die Stadt war gestern fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ab sofort die landesweite Sperrzeitregelung in Kraft tritt (werktags bis 3 Uhr und an den Wochenenden bis 5 Uhr).

05.04.2018 - 12:45